Sachkundiger Planer

Sachkundiger Planer – Anforderungen

Als Sachkundiger Planer im Sinne der „Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR-Instandhaltung, [R] 11) und der noch verbleibend anzuwendenden Teile der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (RL-SIB, [R] 9) gilt, wer die nachfolgend beschriebenen Kenntnisse durch Berufserfahrung und Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen nachweisen kann und sich regelmäßig fachlich fortbildet.

Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben als Sachkundiger Planer ist eine in der Regel mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den Bereichen Planung, Ausführung und Überwachung von Maßnahmen der Instandhaltung von Betonbauwerken.

Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln verfügen. Ebenso sind vertiefte Kenntnisse zur Ursachenanalyse sowie zur Entwicklung von Instandhaltungskonzepten erforderlich.

Diese Konzepte müssen geeignet sein, die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauwerken sicherzustellen bzw. wiederherzustellen – unter Berücksichtigung der in den maßgebenden Regelwerken beschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsprinzipien sowie Verfahren.
Grundlage sind insbesondere:

Die TR-Instandhaltung ersetzt wesentliche Inhalte der RL-SIB (2001), erweitert diese jedoch um Aspekte der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Verbesserung). [fwbau.verlagbt.de]

Fachliche Kompetenzbereiche

Der Sachkundige Planer muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse besitzen:

  • Technische Baubestimmungen zur Instandhaltung (u.a. MVV TB, TR-Instandhaltung)
  • Instandhaltungskonzepte (inkl. Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsstrategien)
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung
  • Instandsetzungsprinzipien und -verfahren gemäß TR-Instandhaltung / EN 1504
  • Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen und deren Überwachung
  • Qualitätssicherungssysteme in der Instandhaltung
  • Grundanforderungen an Bauwerke (Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit)
  • Anforderungen an Instandsetzungsstoffe und -systeme
  • Schadensdiagnose und -bewertung
  • Beurteilung der Standsicherheit (einschließlich Brandschutz, Bauphysik und ggf. Verkehrssicherheit)
  • Beurteilung des Betonuntergrundes
  • Verfahren der Untergrundvorbereitung und Verbundmechanismen
  • Betontechnologie (Eigenschaften, Schädigungsmechanismen, Dauerhaftigkeit)
  • Bewehrungseigenschaften und Bewehrungskorrosion

Der Sachkundige Planer muss in der Lage sein, bei Bedarf – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen – die Notwendigkeit der Hinzuziehung weiterer Fachplaner oder Sachverständiger (z.B. Tragwerksplaner, Bauphysiker, Korrosionsspezialisten) zu erkennen und geeignete Fachleute einzubinden.

Ergänzung nach RAL-Gütezeichen (GUEP)

Nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GUEP können als Sachkundige Planer eingesetzt werden:

  • Ingenieurinnen oder Ingenieure (Bauingenieurwesen / Architektur) mit besonderer Fachkunde in der Betoninstandsetzung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre einschlägige Projekterfahrung

oder

  • Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung mit SIVV-Schein oder gleichwertiger Qualifikation mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Planen und/oder Überwachen von Instandsetzungsmaßnahmen
Regelwerke und Literatur

[R] 9 Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL-SIB), Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), Ausgabe Oktober 2001 (in Teilen weiterhin gültig, insbesondere Teil 3)
[R] 11 Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR-Instandhaltung), Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Ausgabe Mai 2020, bauaufsichtlich eingeführt 2021