Als Sachkundiger Planer nach [R] 11 und [R] 9 gilt, wer die nachfolgend beschriebenen Kenntnisse durch Berufserfahrung und Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen belegen kann und sich nachweislich in diesem Fachgebiet regelmäßig weiterbildet. Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben als Sachkundiger Planer ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in allen Bereichen der Instandhaltung von Betonbauteilen.
Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln verfügen. Er muss ebenfalls über besondere Kenntnisse hinsichtlich der Ursachenfeststellung sowie dem Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der in den Regelwerken
genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren verfügen. Der Sachkundige Planer muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse nachweisen können:
Der Sachkundige Planer muss im Bedarfsfall, insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder besonders fachkundigen Personen für Sonderfragen zu erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Als sachkundige Planer im Sinne des RAL-Gütezeichens kommen in Betracht: Ingenieurinnen oder Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieurwesen und/oder Architektur mit besonderer Sachkunde im Bereich der Betoninstandsetzung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre Projekterfahrung im Bereich der Betoninstandsetzung oder auch Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung und SIVV-Schein oder mit gleichwertiger Ausbildung der hier in Rede stehenden Fachrichtung und mindestens fünfjähriger Erfahrung im Planen und Betreuen der Ausführung im Bereich der Betoninstandsetzung.
[R] 9 Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, DAfStb, 2001-10
[R] 11 Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR-Instandhaltung), Deutsches Institut für Bautechnik, im Entwurf 2019-11.