Als Sachkundiger Planer im Sinne der „Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR-Instandhaltung, [R] 11) und der noch verbleibend anzuwendenden Teile der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (RL-SIB, [R] 9) gilt, wer die nachfolgend beschriebenen Kenntnisse durch Berufserfahrung und Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen nachweisen kann und sich regelmäßig fachlich fortbildet.
Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben als Sachkundiger Planer ist eine in der Regel mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den Bereichen Planung, Ausführung und Überwachung von Maßnahmen der Instandhaltung von Betonbauwerken.
Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln verfügen. Ebenso sind vertiefte Kenntnisse zur Ursachenanalyse sowie zur Entwicklung von Instandhaltungskonzepten erforderlich.
Diese Konzepte müssen geeignet sein, die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauwerken sicherzustellen bzw. wiederherzustellen – unter Berücksichtigung der in den maßgebenden Regelwerken beschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsprinzipien sowie Verfahren.
Grundlage sind insbesondere:
Die TR-Instandhaltung ersetzt wesentliche Inhalte der RL-SIB (2001), erweitert diese jedoch um Aspekte der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Verbesserung). [fwbau.verlagbt.de]
Der Sachkundige Planer muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse besitzen:
Der Sachkundige Planer muss in der Lage sein, bei Bedarf – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen – die Notwendigkeit der Hinzuziehung weiterer Fachplaner oder Sachverständiger (z.B. Tragwerksplaner, Bauphysiker, Korrosionsspezialisten) zu erkennen und geeignete Fachleute einzubinden.
Nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GUEP können als Sachkundige Planer eingesetzt werden:
oder
[R] 9 Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL-SIB), Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), Ausgabe Oktober 2001 (in Teilen weiterhin gültig, insbesondere Teil 3)
[R] 11 Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR-Instandhaltung), Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Ausgabe Mai 2020, bauaufsichtlich eingeführt 2021