Nach nunmehr fast 10-jähriger Überarbeitungszeit wird der Vorstand des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie, Fassung Juni 2016, der Fachöffentlichkeit mit folgenden Teilen zum Einspruch zur Verfügung stellen:
Die Teile 1 bis 4 sind normativ, der Teil 5 ist informativ.
Nach der Veröffentlichung folgt eine 3-monatige Einspruchsfrist. Anschließend (voraussichtlich Herbst 2016) werden die öffentlichen Einsprüche behandelt und unter Berücksichtigung dieser, die Weißdruckfassung erarbeitet. Diese wird anschließend zur Notifizierung den Europäischen Gremien übergeben. Eine notifizierte Fassung wird dann frühestens in 2017 vorliegen.