Mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber den ausführenden Unternehmen. Die Verjährungsfristen richten sich dabei regelmäßig nach den maßgeblichen Vertragsgrundlagen:
Unabhängig hiervon zeigt die praktische Erfahrung, dass sich zahlreiche Mängel erst im fortschreitenden Nutzungsbetrieb manifestieren und zum Zeitpunkt der Abnahme häufig noch nicht erkennbar sind.
Unterbleibt vor Ablauf der maßgeblichen Verjährungsfrist eine gutachterliche Überprüfung sowie die belastbare Dokumentation vorhandener Mängel, führt dies regelmäßig zum Verlust durchsetzbarer Mängelansprüche.
Die Durchführung einer Gewährleistungsbegehung durch einen unabhängigen Sachverständigen gewährleistet eine systematische Erfassung, technisch fundierte Bewertung und rechtssichere Dokumentation vorhandener Mängel unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Auf dieser Grundlage können Mängel fristgerecht angezeigt und Ansprüche substantiiert geltend gemacht werden.
Von besonderer Relevanz ist in diesem Zusammenhang die Hemmung der Verjährung. Diese bewirkt, dass der Ablauf der Verjährungsfrist zeitweise unterbrochen bzw. „angehalten“ wird und sich entsprechend verlängert.
Eine Hemmung tritt insbesondere ein durch:
In der Praxis ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen und der Umfang der Hemmung häufig strittig sind und einer belastbaren fachlichen sowie juristischen Grundlage bedürfen. Eine unzureichend dokumentierte oder technisch nicht fundierte Mängelanzeige kann dazu führen, dass eine Hemmung nicht oder nur eingeschränkt greift.
Gerade deshalb ist die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen von wesentlicher Bedeutung:
Nur eine präzise Aufnahme, eindeutige Zuordnung und fachtechnisch fundierte Beschreibung der Mängel bildet die Grundlage für eine wirksame Hemmung der Verjährung und die Durchsetzung der Ansprüche.
Das Sachverständigenbüro Thieltges unterstützt Sie dabei, die maßgeblichen Fristen sicher einzuhalten, Hemmungstatbestände fachlich vorzubereiten, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen und das Risiko kostenintensiver, fortschreitender Schäden nachhaltig zu minimieren.
Erfahrungsgemäß zeigen sich viele Baumängel erst im laufenden Nutzungsbetrieb innerhalb der Gewährleistungszeit. Dabei reicht das Spektrum typischer Schäden weit über einzelne Bauteile hinaus und betrifft nahezu alle Bereiche eines Gebäudes – vom Untergeschoss bis zum Dach.
Häufig festzustellen sind insbesondere:
Bei Wohnanlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Bewertung von Mängeln besonders anspruchsvoll, da zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zu unterscheiden ist:
Zudem gelten bei der Geltendmachung von Mängeln unterschiedliche Zuständigkeiten:
Insbesondere bei größeren Wohnanlagen und Tiefgaragen können unbeachtete Mängel erhebliche Folgekosten verursachen. Kleinere Schäden entwickeln sich oft unbemerkt zu substanzrelevanten Problemen mit hohem Instandsetzungsaufwand.
Eine strukturierte und zugleich softwaregestützte Vorgehensweise ist entscheidend, um Mängel vollständig, nachvollziehbar und rechtssicher zu erfassen. Durch den Einsatz moderner Erfassungssysteme werden sämtliche Feststellungen direkt vor Ort digital aufgenommen, eindeutig verortet und systematisch ausgewertet.
Alle Feststellungen sind transparent, nachverfolgbar und für alle Beteiligten eindeutig zugeordnet eine wesentliche Grundlage für die effiziente Mangelbearbeitung.
Alle Feststellungen sind transparent, nachverfolgbar und für alle Beteiligten eindeutig zugeordnet eine wesentliche Grundlage für die effiziente Mangelbearbeitung.
Die Gewährleistungsbegehung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist erfolgen, idealerweise:
So bleibt genügend Handlungsspielraum, um Mängel festzustellen, zu bewerten und Ansprüche wirksam durchzusetzen.
Die Einbindung eines spezialisierten Sachverständigen bietet entscheidende Mehrwerte: